Aktuelles / Hinweise zu Bootsliegeplätze

Liegeplätze am Chiemsee in Schützing und Lambach. Derzeit sind alle Liegeplätze in Schützing belegt! Wenden Sie sich mit Anfragen an den jeweiligen Platzwart oder die Vorstandschaft.

 

Bei Liegeplatz-Kontrollen durch den Kreisfischereiverein Traunreut e.V. wurde mehrfach festgestellt, dass bei einigen Booten die „S – Nummer“, die Jahresplakette bzw. beide Aufkleber fehlten. Wir bitten darauf zu achten, dass künftig beide Aufkleber am Boot angebracht sind.

Schützing am Chiemsee

Es stehen 27 Liegeplätze an Land zur Verfügung.

 Bootsnummer  Platz  Bootsnummer  Platz  Bootsnummer   Platz
S-243 1 S-270 19  TS-1669 20
S-201 2 TS-9501 18 - -
S-121 3 S-268 17 - -
TS 9112 4 S-122 16 - -
S-209 5 S-246 15 S-198 21
- - - Einfahrt S-164 22
S-228 6 S-140 14 S-217 23
S-205 7 S-211 13 S-219 24
S-149 8 S-115 12 S-218 25
S-112 9 S-220 11 S-229 26
- - S-183 10 S-224 27

Die Anlage wird betreut von:

Reinhard Huber

 

 

Mit der Schützinger Webcam können Sie im fünf Minuten Takt einen Blick auf die Liegeplätze werfen.


Liegeplatzbelegung in Lambach

Es stehen 19 Liegeplätze an Land zur Verfügung.

 Platz (nord)  Bootsnummer
19 S-207
18 S-138
17 S-101
16 S-107
15 S-114
14 S-224
13 S-222
12 S-509
11 S-513
10 S-116
9 S-504
 

Die Anlage wird betreut von:

Arnold Jäger, 0171/7893212



Hinweise zur Nutzung der Bootsliegeplätze

Sehr geehrter Boots-Liegeplatzinhaber,

 

hiermit möchten wir nochmals auf einige grundsätzliche Punkte für unsere Bootsliegeplätze in Lambach und Schützing hinweisen:

 

  1. Das Fahren zum KFV-Bootsliegeplatz bzw. das Befahren des Bootsliegeplatzes in Schützing mit motorisierten Fahrzeugen aller Art, ist nur kurzfristig zum Be- u. Entladen gestattet; anschließend müssen die Fahrzeuge auf dem Parkplatz von Herrn Kirchmaier abgestellt werden. Parkplätze und dadurch entstehende Gebühren müssen mit Herrn Kirchmaier von jedem Liegeplatzinhaber selbst ausgehandelt werden.
  2. Da die Boote anhand der vom KFV-Traunreut ausgegebenen S-Nummern identifiziert werden, bitten wir jeden Liegeplatzwechsel, Bootsverkauf, Verlust der S-Nummer oder Ähnliches der Vorstandschaft des KFV zu melden.
  3. Jeder Liegeplatzinhaber hat jeweils für das Folgejahr Anspruch auf seinen Liegeplatz, soweit dem KFV keine Kündigung des Liegeplatzes vorliegt. Eine Kündigung ist nur jeweils 3 Monate vor Jahresende möglich.
  4. Jeder Liegeplatzinhaber ist verpflichtet die S-Nummer und die Jahresplakette sichtbar am Boot anzubringen.
  5. Wir weisen darauf hin, dass seitens des KFV-Traunreut keinerlei Haftung für Schäden bzgl. Diebstahl, Vandalismus, Sturm, Hochwasser o.ä. für die Boote übernommen wird. Insbesondere möchten wir nochmals bei Hochwasser darauf hinweisen, dass jeder Liegeplatzinhaber dafür zu sorgen hat, dass sein Boot ausreichend gesichert ist. Die Boote müssen so gesichert werden, dass das jeweilige Nachbarboot nicht zu Schaden kommt. Es kann nicht sein, dass unsere Platzwarte, wie beim Hochwasser Anfang September 2007, einen Großteil der Boote sichern musste. Davon betroffen war hauptsächlich der Liegeplatz in Lambach.
  6. Sollte jemand längere Zeit nicht bei seinem Boot gewesen sein, erwarten wir seitens des KFV-Traunreut, dass der Liegeplatz zeitweise (insbesondere in den Sommermonaten) gemäht bzw. vom Unkraut befreit wird. Unser Platzwart kann bei seinen Mäharbeiten lediglich freie Stellen mähen. Es macht kein schönes Bild, wenn man mehr Unkraut als Boot sieht.

Ansprechpartner für die Boots- Liegeplätze des KFV-Traunreut sind:

Platzwart – Lambach:     Arnold Jäger, Tel.: 0171/7893212


Ansonsten kann selbstverständlich auch weiterhin die Vorstandschaft des KFV-Traunreut angesprochen werden.